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KONTAKT
Hans Ritt
Energieberatung
Tel: 09421/72253
Fax: 09421/923768
eMail: ritt.hans@t-online.de
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Sobald Polystyrol-Hartschaumplatten eine Dicke von 100 mm überschreiten, schreiben Brandschutzverordnungen sogenannte Brandüberschlagsstreifen aus Mineralwolle über den Fensteröffnungen vor. Die Montage dieser Einzelstreifen ist zeit- und kostenintensiv, zudem kommt es immer wieder zu Konflikten mit Rollladenkästen oder Jalousien, was aufwendige Sonderlösungen verlangt. Eine wesentliche Vereinfachung – ohne Abstriche bei der Brandsicherheit – bietet der „umlaufende Brandriegel“. Nach jedem zweiten Geschoss wird ein mindestens 20 cm hoher Mineralwolle-Streifen über die gesamte Fassadenbreite vollflächig verklebt.

An Gebäuden geringer Höhe (GK 1 bis 3) und normaler Art und Nutzung (Wohn- und Bürogebäude) ist aus bauordnungsrechtlicher Sicht die Verwendung normalentflammbarer (DIN 4102- B2) Außenwandbekleidungen, d.h. WDVS größerer Dicke ( > 100 mm) ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen, zulässig. Zum Erhalt der Baustoffklasse B1 - schwerentflammbar nach DIN 4102-1 - sind bei WDVS mit einer Dämmung > 100 mm bis zu maximal 300 zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich, die entweder herkömmlich als Sturzschutz oberhalb jeder Öffnung ausgeführt werden können, oder als umlaufender Brandriegel.

Unterhalb eines Daches endet ein WDVS und wird damit von diesem begrenzt. Zusätzliche
Brandschutzmaßnahmen zur Verhinderung eines möglichen Brandübergriffs von der Fassade
(auch über Außenwandöffnungen) auf das Dach werden baurechtlich nicht gefordert.
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