Der Energieausweis für Gebäude wird in Deutschland zum 1. Juli 2008
Pflicht. Damit soll ein einheitliches Gütesiegel für Gebäude etabliert
werden, das in leicht verständlicher Form Auskunft über die
energetische Qualität von Immobilien gibt.
Der Energieausweis – häufig auch Energiepass genannt – soll:
• den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen „sichtbar“ machen,
• Energiesparpotenziale aufzeigen,
• mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt herstellen
• und Impulse für die energetische Sanierung von Gebäuden auslösen.
Die Einführungstermine
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 soll der Energieausweise für
Bestandsgebäude in drei Schritten eingeführt werden. Für Wohngebäude,
die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht zum 1. Juli
2008. Später errichtete Wohngebäude sind ab dem 1. Januar 2009
betroffen. Stichtag für alle Nichtwohngebäude ist der 1. Juli 2009. Für
Bestandsgebäude wird nur im Falle eines „Nutzerwechsels“ ein
Energieausweis benötigt, also etwa beim Verkauf, Vermietung, oder
Verpachtung. Nicht betroffen sind Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum
selbst nutzen oder in einem bestehenden Mietverhältnis stehen. Auch für
kleinere Gebäude mit maximal 50 m² Nutzfläche ist kein Energieausweis
erforderlich.
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude
ausgestellt. Zur Ermittlung der Energiekennwerte stehen zwei Verfahren
zur Verfügung: Sie können entweder auf Basis des Energiebedarfs oder
auf Basis des Energieverbrauchs berechnet werden. Beim bedarfsbasierten
Ansatz wird der Energiebedarf der vorhandenen Gebäude- und
Anlagentechnik beurteilt. Der Verbrauchsansatz orientiert sich
ausschließlich am Energieverbrauch des Objektes. Hierzu sind die
Verbrauchsdaten von mindestens drei aufeinander folgenden
Abrechnungsperioden erforderlich.
Zusätzlich zum Energieausweis erstellen wir ein Wärmebild Ihres
Gebäudes, dadurch lassen sich Wärmebrücken sowie Schwachstellen optisch
darstellen.
Es gelten folgende Regelungen für Wohngebäude:
• Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage
der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht
Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.
• Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen
Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit. • Für Wohngebäude mit bis zu
vier Wohneinheiten, die vor d. Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet
worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu erstellen.
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon
bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten
Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch
Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. In
diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit
In „öffentlichen Gebäuden“ (z.B.
Behörden und sonstige Einrichtungen) mit einer Fläche von mehr als
1.000m² muss der Energieausweis dagegen an einer gut sichtbaren Stelle
ausgehängt werden.
Wer braucht zukünftig einen Energieausweis?
• Jeder, der ein Haus vermietet, aber nur bei einem Mieterwechsel
• Jeder Verkäufer, der sein Wohnhaus, Wohnung oder Teileigentum verkaufen möchte
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit. Nach 10 Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Ist der Eigentümer verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen?
Rechtlich betrachtet ist die Ausstellung des Energieausweises eine
Eigentümerpflicht. Er muss Interessenten den Energieausweis auf
Verlangen „zugänglich machen“. Potenzielle Mieter oder Käufersind
berechtigt, vor Vertragsabschluss einen ordnungsgemäßen Energienachweis
für das betreffende Objekt „einzusehen“, um den zu erwartenden
Energieverbrauch abschätzen und mögliche Schwachstellen erkennen zu
können. Der Eigentümer eines Wohngebäudes ist jedoch nicht
verpflichtet, den Energieausweis von sich aus vorzulegen oder
auszuhändigen.
Service rund um den Energieausweis und Gebäudethermografie
Mein Ziel ist es, Ihnen einen schnellen und
zuverlässigen Service zum Energieausweis anzubieten. Daneben biete ich
Ihnen Gebäudethermografie an. Mit einem Wärmebild lassen sich
Wärmebrücken, Luftundichtheiten oder Durchfeuchtungsschäden
visualisieren und Schwachstellen aufdecken. Die Thermografie ist somit
ein wertvolles Hilfsmittel zur Beurteilung von Baukonstruktionen.