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31. Dezember 2009
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Hans Ritt
Energieberatung

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Der Energieausweis für Gebäude wird in Deutschland zum 1. Juli 2008 Pflicht. Damit soll ein einheitliches Gütesiegel für Gebäude etabliert werden, das in leicht verständlicher Form Auskunft über die energetische Qualität von Immobilien gibt.

Der Energieausweis – häufig auch Energiepass genannt – soll:
• den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen „sichtbar“ machen,
• Energiesparpotenziale aufzeigen,
• mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt herstellen
• und Impulse für die energetische Sanierung von Gebäuden auslösen.



Die Einführungstermine
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 soll der Energieausweise für Bestandsgebäude in drei Schritten eingeführt werden. Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht zum 1. Juli 2008. Später errichtete Wohngebäude sind ab dem 1. Januar 2009 betroffen. Stichtag für alle Nichtwohngebäude ist der 1. Juli 2009. Für Bestandsgebäude wird nur im Falle eines „Nutzerwechsels“ ein Energieausweis benötigt, also etwa beim Verkauf, Vermietung, oder Verpachtung. Nicht betroffen sind Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum selbst nutzen oder in einem bestehenden Mietverhältnis stehen. Auch für kleinere Gebäude mit maximal 50 m² Nutzfläche ist kein Energieausweis erforderlich.



Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Zur Ermittlung der Energiekennwerte stehen zwei Verfahren zur Verfügung: Sie können entweder auf Basis des Energiebedarfs oder auf Basis des Energieverbrauchs berechnet werden. Beim bedarfsbasierten Ansatz wird der Energiebedarf der vorhandenen Gebäude- und Anlagentechnik beurteilt. Der Verbrauchsansatz orientiert sich ausschließlich am Energieverbrauch des Objektes. Hierzu sind die Verbrauchsdaten von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden erforderlich.

Zusätzlich zum Energieausweis erstellen wir ein Wärmebild Ihres Gebäudes, dadurch lassen sich Wärmebrücken sowie Schwachstellen optisch darstellen.

Es gelten folgende Regelungen für Wohngebäude:
• Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.

• Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit. • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor d. Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu erstellen. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit



In „öffentlichen Gebäuden“ (z.B. Behörden und sonstige Einrichtungen) mit einer Fläche von mehr als 1.000m² muss der Energieausweis dagegen an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.

Wer braucht zukünftig einen Energieausweis?
• Jeder, der ein Haus vermietet, aber nur bei einem Mieterwechsel
• Jeder Verkäufer, der sein Wohnhaus, Wohnung oder Teileigentum verkaufen möchte

Wie lange gilt ein Energieausweis?
Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit. Nach 10 Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Ist der Eigentümer verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen?
Rechtlich betrachtet ist die Ausstellung des Energieausweises eine Eigentümerpflicht. Er muss Interessenten den Energieausweis auf Verlangen „zugänglich machen“. Potenzielle Mieter oder Käufersind berechtigt, vor Vertragsabschluss einen ordnungsgemäßen Energienachweis für das betreffende Objekt „einzusehen“, um den zu erwartenden Energieverbrauch abschätzen und mögliche Schwachstellen erkennen zu können. Der Eigentümer eines Wohngebäudes ist jedoch nicht verpflichtet, den Energieausweis von sich aus vorzulegen oder auszuhändigen.

Service rund um den Energieausweis und Gebäudethermografie
Mein Ziel ist es, Ihnen einen schnellen und zuverlässigen Service zum Energieausweis anzubieten. Daneben biete ich Ihnen Gebäudethermografie an. Mit einem Wärmebild lassen sich Wärmebrücken, Luftundichtheiten oder Durchfeuchtungsschäden visualisieren und Schwachstellen aufdecken. Die Thermografie ist somit ein wertvolles Hilfsmittel zur Beurteilung von Baukonstruktionen.

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