WEITERE INFORMATIONEN
» Richtig heizen mit Holz
» Richtig anheizen
» Kaminöfen-Test
MAIN MENÜ
» Startseite
» Energieausweiss
» Energieberatung
» Energiesparen
» Energiesp. öffentl. Gebäude
» Förderprogramme
» Gasleitung Check
» Ölheizungen Check
» Heizen_mit_Holz
» Schimmelanalyse
» Vorträge
» Wärmebilder
WERBUNG
Wärmeschutz
Zu Hohe Energiekosten?
Auch Ihr Haus verliert Wärme!
Wir zeigen Ihnen wo!
Messungen mit der Infarot-Kamera
» Mehr...
KONTAKT
Hans Ritt
Energieberatung
Tel: 09421/72253
Fax: 09421/923768
eMail: ritt.hans@t-online.de
CREDITS
Layout Code & Design © Mltnr Content © www.ritt-hans.de
Javascript © kostenlose-javascripts.de Best View with Internet Explorer
•Sorgen Sie für eine ausreichende Befestigung des Rauchrohres und für mind. 40 cm Abstand zu brennbaren Baustoffen
•Bedenken Sie bei der Aufstellung der Feuerstätte ausreichende Brandschutzabstände • Lassen Sie die Eignung des Kamines vom Kaminkehrer prüfen Baustoff, Querschnitt, Anschluss, Führung über Dach
•Überragt ihre Kaminmündung im Umkreis von 15 m Fensteröffnungen und Türen (mögliche Rauchbelästigungen auch in der Nachbarschaft) um mind. 1 m
•Bedenken Sie die Einrichtung eines Brennstofflagers sonnige Lage – regengeschützt - Durchlüftung – Größe • Sorgen Sie bei brennbaren Böden für ein Vorgelege vor der Feuerraumtüre (z.B. Bodenblech oder Glasplatte)
Fachliche Tipps für die Errichtung eines Holzofens
•Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.B. nach DIN 18891)
•Bedenken Sie bei der Aufstellung der Feuerstätte ausreichende Brandschutzabstände zu brennbaren Baustoffen; Herstellerunterlagen und Feuerungsverordnung beachten!
•Ermöglichen Sie eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung (Achtung bei mechanischen Lüftungen und Dunstabzugsanlagen) Erkundigen Sie sich nach raumluftunabhängigen Feuerstätten
Sprechen Sie vor der Errichtung Ihrer Feuerstätte mit Ihrem Bez. Kaminkehrermeister!
Feuerstätten sind Bauprodukte
die einen Verwendbarkeitsnachweis
benötigen. Diesbezüglich müssen
Feuerstätten entweder mit einem Ü-
Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet
sein.
Vor den Feuerungsöffnungen von Holz-
Feuerstätten sind Fußböden aus brennbaren
Baustoffen zu schützen. Der Belag
muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm
und seitlich auf mindestens 30 cm über
die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
Böden
Feuerstätten benötigen zur Erzeugung
von 1 kWh an Wärmeenergie ca. 1,6 m³
Verbrennungsluft. Die Verbrennungsluft
strömt über die Undichtheiten des
Aufstellraumes zur Feuerstätte. Die
ausreichende Verbrennungsluftversorgung
für Feuerstätten bis 35 kW gilt als gesichert,
wenn der Aufstellraum der
Feuerstätte 4-mal größer ist als die
Leistung. Beispiel: Feuerstätte 5 kW =
Mindestraumgröße 20 m³. In der Nutzungseinheit
der Feuerstätte dürfen sich
keine luftabsaugenden Einrichtungen (z.B.
Dunstabzugsanlage, RLT-Anlage, Wäschetrockner)
befinden, die gleichzeitig mit
der Feuerstätte betrieben werden
können. Ansonsten sind Fensterkontaktschalter
oder Unterdrucksensoren
erforderlich.
Abstand des Rauchrohrs zu brennbaren
Baustoffen
Rauchrohre müssen zu Bauteilen aus
brennbaren Baustoffen einen Abstand von
mindestens 40 cm einhalten. Es genügt ein
Abstand von 10 cm, wenn das Rohr mind. 2
cm dick mit Dämmstoffen ummantelt ist.
Verbindungsstücke dürfen nicht in
Decken, Wänden oder unzugänglichen
Hohlräumen angeordnet oder in andere
Geschosse geführt werden.
Fachliche Tipps Ihres Bez. Kaminkehrerm. zur Errichtung eines Holzofens
Rauchbelästigungen
Um sich selbst und Ihren Nachbarn vor
Abgasen besonders in der Anheizphase zu
schützen, müssen Kamine im Umkreis von
15 m, Fenster, Türen und Lüftungsanlagen
um mindestens 1 m überragen. Dieser
Umstand ist besonders bei einer nachträglichen
Errichtung eines Kamins an der
Außenwand zu berücksichtigen.
Hans Ritt
Welser Str. 29
94315 Straubing
Tel.: 09421/72253
Fax: 09421/923768
Ritt.Hans@t-online.de
Weiter zu Richtig heizen mit Holz