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31. Dezember 2009
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Hans Ritt
Energieberatung

Tel: 09421/72253
Fax: 09421/923768
eMail: ritt.hans@t-online.de

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Errichtung eines Holzofens
Das Energiesparhaus der Zukunft                                                                               

•Sorgen Sie für eine ausreichende Befestigung des Rauchrohres und für mind. 40 cm Abstand zu brennbaren Baustoffen

•Bedenken Sie bei der Aufstellung der Feuerstätte ausreichende Brandschutzabstände • Lassen Sie die Eignung des Kamines vom Kaminkehrer prüfen Baustoff, Querschnitt, Anschluss, Führung über Dach

•Überragt ihre Kaminmündung im Umkreis von 15 m Fensteröffnungen und Türen (mögliche Rauchbelästigungen auch in der Nachbarschaft) um mind. 1 m

•Bedenken Sie die Einrichtung eines Brennstofflagers sonnige Lage – regengeschützt - Durchlüftung – Größe • Sorgen Sie bei brennbaren Böden für ein Vorgelege vor der Feuerraumtüre (z.B. Bodenblech oder Glasplatte)
Fachliche Tipps für die Errichtung eines Holzofens

•Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.B. nach DIN 18891)

•Bedenken Sie bei der Aufstellung der Feuerstätte ausreichende Brandschutzabstände zu brennbaren Baustoffen; Herstellerunterlagen und Feuerungsverordnung beachten!

•Ermöglichen Sie eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung (Achtung bei mechanischen Lüftungen und Dunstabzugsanlagen) Erkundigen Sie sich nach raumluftunabhängigen Feuerstätten

Sprechen Sie vor der Errichtung Ihrer Feuerstätte mit Ihrem Bez. Kaminkehrermeister!

Feuerstätten sind Bauprodukte die einen Verwendbarkeitsnachweis benötigen. Diesbezüglich müssen
Feuerstätten entweder mit einem Ü- Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.
Vor den Feuerungsöffnungen von Holz- Feuerstätten sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken. Böden Feuerstätten benötigen zur Erzeugung von 1 kWh an Wärmeenergie ca. 1,6 m³ Verbrennungsluft. Die Verbrennungsluft strömt über die Undichtheiten des
Aufstellraumes zur Feuerstätte. Die ausreichende Verbrennungsluftversorgung für Feuerstätten bis 35 kW gilt als gesichert, wenn der Aufstellraum der Feuerstätte 4-mal größer ist als die Leistung. Beispiel: Feuerstätte 5 kW =
Mindestraumgröße 20 m³. In der Nutzungseinheit der Feuerstätte dürfen sich keine luftabsaugenden Einrichtungen (z.B. Dunstabzugsanlage, RLT-Anlage, Wäschetrockner) befinden, die gleichzeitig mit der Feuerstätte betrieben werden können. Ansonsten sind Fensterkontaktschalter oder Unterdrucksensoren erforderlich.

Abstand des Rauchrohrs zu brennbaren Baustoffen
Rauchrohre müssen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 40 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von 10 cm, wenn das Rohr mind. 2 cm dick mit Dämmstoffen ummantelt ist.
Verbindungsstücke dürfen nicht in Decken, Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen angeordnet oder in andere
Geschosse geführt werden.

Fachliche Tipps Ihres Bez. Kaminkehrerm. zur Errichtung eines Holzofens

Rauchbelästigungen
Um sich selbst und Ihren Nachbarn vor Abgasen besonders in der Anheizphase zu schützen, müssen Kamine im Umkreis von 15 m, Fenster, Türen und Lüftungsanlagen um mindestens 1 m überragen. Dieser Umstand ist besonders bei einer nachträglichen Errichtung eines Kamins an der Außenwand zu berücksichtigen.

Hans Ritt
Welser Str. 29
94315 Straubing
Tel.: 09421/72253
Fax: 09421/923768
Ritt.Hans@t-online.de

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